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Scheinselbstständigkeit 2026: Die 5 wichtigsten Urteile für Freelancer und Auftraggeber

15. Februar 2026 11 min LesezeitJowomo Redaktion
ScheinselbstständigkeitHerrenberg-UrteilBSGLSG Hessen§ 7 SGB IV§ 266a StGBIT-FreelancerStatusfeststellungSozialversicherungArbeitsrecht 2026
Scheinselbststaendigkeit Urteile 2026 BSG LSG

Scheinselbststaendigkeit ist eines der teuersten Risiken im deutschen Arbeitsrecht. Wer als scheinselbststaendig eingestuft wird, zahlt bis zu vier Jahre Sozialversicherungsbeitraege rueckwirkend -- bei Vorsatz sogar 30 Jahre. Gleichzeitig haftet der Auftraggeber fuer beide Beitragsanteile und riskiert Bussgelder plus Strafverfahren.

Dieser Artikel fasst die fuenf wichtigsten Urteile zusammen, die seit 2022 die Praxis praegen -- vom Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts bis zu aktuellen LSG-Entscheidungen aus 2024 und 2025. Am Ende finden Sie eine Checkliste, mit der Sie Ihre eigenen Vertragsverhaeltnisse bewerten koennen.

Warum Urteile zur Scheinselbststaendigkeit wichtig sind

Der Gesetzgeber hat in § 7 SGB IV nur Grundbegriffe definiert. Die konkreten Abgrenzungskriterien zwischen selbststaendiger Taetigkeit und abhaengiger Beschaeftigung entstehen durch Rechtsprechung -- vor allem durch das Bundessozialgericht (BSG) und die Landessozialgerichte (LSG). Wer die aktuellen Urteile kennt, kann seine Vertraege sauber aufstellen und teure Nachzahlungen vermeiden.

1. Das Herrenberg-Urteil (BSG, 28.06.2022 -- B 12 R 3/20 R)

Das Herrenberg-Urteil ist die wichtigste Entscheidung der letzten Jahre. Es betraf eine Musiklehrerin an einer staedtischen Musikschule in Herrenberg und hat weit ueber die Bildungsbranche hinaus Signalwirkung entfaltet.

Worum ging es?

Die Musikschule hatte die Dozentin seit Jahren als Honorarkraft beschaeftigt. Sie stellte Rechnungen, fuehrte Einkommensteuer selbst ab und galt formal als selbststaendig. Die Deutsche Rentenversicherung stellte jedoch fest: Die tatsaechliche Arbeitsweise -- fester Stundenplan, Unterricht in staedtischen Raeumen, Einbindung in Schulorganisation -- entspricht einer abhaengigen Beschaeftigung.

Kernaussagen des BSG

  • Die tatsaechliche Arbeitsweise ist entscheidend -- nicht der Vertragstext.
  • Eingliederung in Betriebsablaeufe (feste Stundenplaene, zugewiesene Raeume, Nutzung fremder Infrastruktur) deutet auf abhaengige Beschaeftigung hin.
  • Eine Selbststaendigkeit per Vertrag zu vereinbaren reicht nicht aus, wenn die Umsetzung etwas anderes zeigt.

Praxis-Folgen

Nach dem Urteil haben Pruefdienste der DRV flaechendeckend Honorarkraft-Konstellationen in Bildung, Musik, Gesundheit und IT pruefen lassen. Der Gesetzgeber reagierte mit einer Uebergangsregelung (§ 127 SGB IV) bis 31.12.2026 fuer Lehrtaetigkeiten -- aber nicht fuer IT oder andere Branchen.

2. LSG Hessen: Programmierer im Homeoffice (L 1 BA, bestaetigt 2020 ff.)

Das Landessozialgericht Hessen hat in mehreren Entscheidungen qualifizierte Homeoffice-Programmierer als abhaengig Beschaeftigte eingestuft. Damit gilt das Herrenberg-Prinzip auch im IT-Bereich.

Kernpunkte

  • Wer ausschliesslich in Kundensystemen arbeitet (VPN, Ticket-Systeme, Kunden-Laptops), zeigt Eingliederung.
  • Fester Hauptauftraggeber ueber Jahre ohne paralleles Kundenportfolio = Risikofaktor.
  • Fehlende unternehmerische Infrastruktur (kein eigenes Buero, keine Website, keine eigenen Mitarbeiter) spricht gegen Selbststaendigkeit.

Relevanz fuer IT-Freelancer

Viele IT-Consultants arbeiten ueber Jahre fuer einen Hauptkunden mit hoher Eingliederung. Das LSG Hessen hat klargestellt: Auch hochspezialisierte und hochbezahlte Taetigkeiten sind nicht automatisch selbststaendig.

3. BSG 2024: Volkshochschul-Dozenten

Das BSG hat 2024 seine Linie aus dem Herrenberg-Urteil bestaetigt. Auch Dozenten an Volkshochschulen sind abhaengig beschaeftigt, wenn sie in den Schulbetrieb eingegliedert sind. Eine Sonderregel fuer Lehrtaetigkeiten gibt es nicht -- unabhaengig davon, wie die Vertragsparteien das Verhaeltnis bezeichnen.

Was das BSG klargestellt hat

  • Keine Branchenprivilegien: Gleicher Pruefmassstab fuer alle Lehrtaetigkeiten.
  • Die Auslegung der Kriterien aus § 7 SGB IV ist bundesweit einheitlich.
  • Vertragliche Opt-out-Klauseln ("Der Auftragnehmer ist selbststaendig taetig") sind rechtlich unerheblich.

4. LSG Hessen 24.04.2025: Rennsportfahrer (L 1 BA 34/23)

Ein Rennsportfahrer war als Freelancer fuer ein Team engagiert. Fester Monatsbetrag, Team-Kleidung, Trainingsplaene durch das Team, Werbeverpflichtungen -- das LSG Hessen hat ihn als scheinselbststaendig eingestuft.

Warum das Urteil wichtig ist

Das LSG Hessen zeigt: Auch Hochverdiener und Spezialisten koennen scheinselbststaendig sein, wenn:

  • Weisungsgebundenheit durch Trainings- oder Einsatzplaene vorliegt,
  • Kein Verlustrisiko besteht (feste Monatsbetraege statt erfolgsabhaengiger Honorare),
  • Werbung fuer den Auftraggeber verpflichtend ist.

5. LSG Hessen 03.04.2025: Bauarbeiter mit festem Stundenlohn

Das gleiche Gericht hat 2025 eine ganze Reihe von Bauarbeitern als abhaengig beschaeftigt eingestuft. Auch hier waren die Kriterien klassisch:

  • Fester Stundenlohn ohne Erfolgsrisiko,
  • Einfache, weisungsgebundene Taetigkeiten ohne unternehmerische Freiheit,
  • Nutzung von Material und Werkzeug des Auftraggebers.

Die Besonderheit: Die Bauarbeiter wollten selbst als Selbststaendige gelten. Das LSG hat klargestellt -- die Willenserklaerung der Beteiligten ist fuer die sozialversicherungsrechtliche Einstufung unerheblich.

Die 5 Risiko-Indikatoren auf einen Blick

Aus allen fuenf Urteilen lassen sich 5 Kernindikatoren ableiten, die Pruefer regelmaessig anwenden:

#IndikatorRisikostufe
1**Nur ein Hauptauftraggeber** ueber mehrere Monate**HOCH**
2**Eingliederung** (feste Arbeitszeiten, Raeume, Tools des Auftraggebers)**HOCH**
3**Kein Verlustrisiko / fester Stundensatz****MITTEL-HOCH**
4**Fehlende Unternehmerinfrastruktur** (keine Website, keine Akquise)**MITTEL**
5**Keine Vertretungsmoeglichkeit** (persoenliche Leistungspflicht)**HOCH**

Was bei Scheinselbststaendigkeit droht

Die Konsequenzen treffen beide Seiten -- mit klarer Verteilung zulasten des Auftraggebers:

Fuer Auftraggeber

  • Nachzahlung der Sozialversicherungsbeitraege fuer bis zu 4 Jahre (bei Vorsatz 30 Jahre).
  • Bussgeld bis zu 25.000 Euro nach § 111 SGB IV.
  • Strafverfahren wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) -- Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
  • Haftung fuer den gesamten Beitragsanteil (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

Fuer Freelancer

  • Arbeitnehmerstatus rueckwirkend -- moeglicher Anspruch auf Urlaub, Kuendigungsschutz, Entgeltfortzahlung.
  • Rueckforderung gezogener Vorsteuer aus gestellten Rechnungen.
  • Riss im Vertragsverhaeltnis -- Auftraggeber kuendigen haeufig sofort.

Der Referentenentwurf 2026: Eine Loesung?

Das BMAS hat mit der neuen Selbststaendigkeit einen Ausweg geschaffen: Wer drei von fuenf Kriterien (Vertretbarkeit, Verlustrisiko, aktive Werbung, unternehmerische Ausgaben, mehrere Auftraggeber) erfuellt, kann ab 2028 verbindlich als selbststaendig eingestuft werden -- gegen Zahlung einer Pflichtrentenversicherung.

Mehr dazu in unserem [Artikel zur neuen Selbststaendigkeit](https://www.jowomo.com/ratgeber/neue-selbststaendigkeit-referentenentwurf-2026).

Checkliste: Bin ich scheinselbststaendig?

Pruefen Sie die folgenden Punkte -- je mehr Sie mit "ja" beantworten, desto hoeher das Risiko:

  • Arbeite ich zu 80 % oder mehr fuer einen einzigen Kunden?
  • Halte ich feste Arbeitszeiten oder bin ich in Kundensysteme eingeloggt?
  • Nutze ich Laptops, VPNs oder Tools meines Auftraggebers?
  • Habe ich einen festen Stundensatz ohne Verlustrisiko?
  • Trete ich im Namen des Auftraggebers auf (E-Mail-Signatur, Visitenkarten)?
  • Habe ich keine eigene Website, kein Portfolio, keine Akquise?
  • Muss ich persoenlich leisten und kann keine Vertretung schicken?
  • Werde ich beim Kunden in Meetings mit internen Mitarbeitern mitgeplant?

Wenn Sie 4 oder mehr Fragen mit "ja" beantworten, empfehlen wir dringend eine anwaltliche Pruefung oder ein freiwilliges Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV.

Wie Jowomo hilft

Der Jowomo Compliance-Wizard pruefte genau diese Kriterien automatisiert. Er:

  • erfasst alle Auftraggeber eines Talents und dokumentiert Portfolio-Vielfalt,
  • analysiert Vertragskonstellationen gegen die Herrenberg-Kriterien,
  • liefert ein Ampelsystem (gruen/gelb/rot) mit konkreten Handlungsempfehlungen,
  • exportiert revisionssichere PDFs fuer Steuerberater und Auftraggeber.

Der Wizard ersetzt keine Rechtsberatung -- aber er zeigt, wo Handlungsbedarf besteht, bevor ein Pruefer klingelt.

Fazit

Die Rechtsprechung zur Scheinselbststaendigkeit ist seit dem Herrenberg-Urteil klarer, aber auch strenger geworden. Vor allem fuer IT-Freelancer, Honorarkraefte in Bildung und Sport sowie Bauarbeiter gilt: Die tatsaechliche Arbeitsweise entscheidet -- nicht die Vertragsueberschrift. Wer frueh auf Portfolio-Vielfalt, eigene Infrastruktur und unternehmerisches Verhalten setzt, steht bei einer Pruefung gut da. Und der Referentenentwurf 2026 bietet ab 2028 einen zusaetzlichen Ausweg -- gegen einen Rentenbeitrag.


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Quellen: BSG Urteil B 12 R 3/20 R (Herrenberg), LSG Hessen L 1 BA 34/23, L 1 BA 38/23, 8 BA 4/22, § 7 SGB IV, § 127 SGB IV, § 266a StGB, haufe.de Haeufe Personal Scheinselbststaendigkeit 2025.

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